WG Rhade

Fakten zur Wohngruppe

Jugendhilfe JuLA

– WG Rhade –
Debbingstr. 16
46286 Dorsten
Tel: +49 2369 7419 370
Fax: +49 2369 7419 371

wg-rhade@dorstener-arbeit.de

Teamleitung: Nina Hollwig / Staatl. anerk. Erzieherin

 

Wir bieten

Die koedukative Wohngruppe Rhade ist als Regelwohngruppe für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr konzipiert, die im Rahmen einer HzE-Maßnahme stationär betreut werden müssen. Sie bietet Platz für 8 Kinder und Jugendliche, wenn ein Verbleib in der Herkunftsfamilie sowohl zeitlich befristet als auch dauerhaft nicht mehr möglich ist. In Zusammenarbeit mit Jugendamt, Vormund, Sorgeberechtigten, der/dem zu betreuenden Jugendlichen, den Mitarbeitern der Wohngruppe und der pädagogischen Leitung wird eine gemeinsame Perspektive entwickelt und im Rahmen der Hilfeplanung regelmäßig fortgeschrieben. Die Ausgestaltung einer Hilfe richtet sich nach den Ressourcen, Bedürfnissen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen. Die Bereitschaft für Veränderungen und der Wille zur Mitwirkung müssen bei allen Beteiligten an der Hilfeplanung vorliegen, damit die gemeinsam formulierten Ziele auch tatsächlich erreicht werden können.

Aufnahmealter

In der WG Rhade werden Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren aufgenommen. Sie können dort bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf auch darüber hinaus bleiben, sofern das zuständige Jugendamt Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII gewährt.

Lage

Die WG Rhade liegt in einem reizarmen Wohngebiet im dörflich geprägten Stadtteil Rhade. Es gibt eine gute Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz. In unmittelbarer Nähe zur Wohngruppe befindet sich eine Bushaltestelle und der Bahnhof befindet sich in ca. 1,4 km Entfernung. Ein Einkaufszentrum und Ärzte sind fußläufig erreichbar. Es bestehen regelmäßige Bus- und Bahnverbindungen nach Dorsten, wo alle weiterführenden Schulen und ein Förderschulzentrum zu finden sind. In Rhade gibt es zahlreiche Sportvereine und ein TOT-Angebot.

Allgemeine Indikationen für eine Aufnahme
  • Störungen und Probleme im Familiensystem/Bezugssystem
  • Entwicklungsdefizite / Emotionale Störungen
  • Probleme im Sozialverhalten
  • Probleme im Leistungs- und Arbeitsverhalten
  • Bindungsstörungen
  • Schulschwierigkeiten/Schulversagen
  • Flucht (UMF)
Ausschlusskriterien

Die Maßnahme ist nicht geeignet bzw. muss beendet werden:

  • bei fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit oder totaler Verweigerung.
  • bei permanenter Selbst- und/oder Fremdgefährdung.
  • bei Bestehen einer Drogen – oder Alkoholabhängigkeit.
  • bei einer geistigen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung.
  • bei Vorliegen einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung, die primär medizinische Hilfe erfordert.